Wie lange dauert eine Wohnungsauflösung bei Entvita?
Viele Kunden interessiert außerdem die Frage, wie lange Entvita für eine Wohnungsauflösung braucht. Auch hier ist es pauschal nicht so einfach zu sagen, wie lange wie viel Zeit die Wohnungsauflösung in Anspruch nehmen wird. Je nach Menge des Hausrates, Größe der Wohnung sowie Standort beträgt die Dauer der Wohnungsauflösung ein Wochenende oder mehrere Tage.
Bei überschaubarem Inventar gelingt sicherlich auch in Ausnahmefällen eine schnellere Wohnungsauflösung durch unser Fachteam. Um zu ermitteln, wie lange Entvita für die Wohnungsauflösung brauchen wird, ist unter anderem auch der Besichtigungstermin für Ort notwendig. Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, das Termin nimmt sich Zeit für Sie.
So kann alles ganz genau ermittelt werden und wir von Entvita können unsere Preise basieren auf Fakten berechnen.
Was kostet eine Wohnungsauflösung? So berechnen wir unsere Preise
Nachdem wir uns angeschaut haben, wer eine Wohnungsauflösung in der Nähe in Auftrag geben kann, widmen wir uns jetzt der Kostenfrage. Viele Menschen interessiert es vorrangig, was man für eine Wohnungsauflösung zu zahlen hat. Eine Räumung und Entsorgung kann bei einer erfahrenen sowie professionellen Firma unterschiedlich viel kosten.
Die Wohnungsauflösung sollte also erst dann fest in Auftrag gegeben werden, wenn Sie sich verschiedene Angebote eingeholt haben. Es lohnt sich also, Unternehmen wie Entvita und auch andere Firmen anzuschreiben, um sich generell einen Überblick über Kosten für Räumung und Entsorgung zu verschaffen.
Entvita gehört zu den Unternehmen, die Kosten für Wohnungsauflösung fair und transparent abrechnen. Hierzu führen wir von Entvita vor der Wohnungsauflösung einen Besichtigungstermin durch und machen Ihnen ein Angebot, damit Sie ganz genau wissen, was Sie für die Wohnungsauflösung bei uns zu zahlen haben.
Anschließend werden folgende Faktoren unter Berücksichtigung genommen, um dann zu ermitteln, was für die Wohnungsauflösung mit Entvita an Kosten fällig wird. Es wird sich angeschaut, wie viel Hausrat besteht, der entrümpelt werden soll, wie groß die Wohnung ist, in der die Wohnungsauflösung stattfinden soll (1,2 oder 3- Zimmer Wohnung).
Und im Anschluss wird noch geprüft, ob gegebenenfalls Dachboden oder Kellerräume zur Wohnung gehören, die ebenfalls entrümpelt und somit zur Wohnungsfläche im Rahmen der Wohnungsauflösung dazu zu zählen sind. Auch ein Schuppen im Garten oder Garage können im Rahmen der Wohnungsauflösung und Entsorgung berücksichtigt werden.
Damit Sie ganz genau wissen, was Sie für die Wohnungsauflösung zu zahlen haben und nicht länger im Dunkeln tappen, können Sie uns von Entvita gerne jederzeit kontaktieren, um einen kostenfreien Besichtigungstermin abzustimmen. Vor Ort schaffen wir uns einen ersten Überblick und überschlagen die Kosten anschließend, um Ihnen dann für die Wohnungsauflösung in der Nähe einfach gerechtes Angebot unterbreiten zu können.
Tipps & Tricks, die Sie vor der Wohnungsauflösung wissen sollten:
Es gibt einige Tipps und Tricks, die Sie berücksichtigen können, wenn Sie eine Wohnungsauflösung und Entsorgung ohne einen Fachmann durchführen wollen. Hierzu ist es empfehlenswert, sich einen oder mehrere Container anzumieten und dann einige Helfer zusammen zu trommeln, um anschließend die Wohnungsauflösung gemeinsam zu erledigen.
Die Miete des Containers beträgt nur einen Bruchteil der Kosten, die Sie gegebenenfalls für einen Entrümpelungsunternehmen im Rahmen der Haushalts- oder Wohnungsauflösung bezahlt hätten. Doch auch hier gilt wieder: fordern Sie sich besser mehrere Angebote ein und akzeptieren Sie nicht das erst beste und günstigste Angebot für Wohnungsauflösung und Entsorgung.
Nur ein professionelles Entrümpelungsunternehmen kann eine fachgerechte und umweltfreundlich Entsorgung des Hausrats gewährleisten. Im Interesse des Umweltschutzes sollten Sie sich also für einen solchen Profi entscheiden und nicht etwa einen Anbieter wählen, der die Haushaltsauflösung kostenfrei durchführt.
Todesfall in der Familie: Wer ist für die Wohnungsauflösung zuständig?
Stirbt ein lieber Verwandter oder ein Familienmitglied, sind im Regelfall die Erben dafür zuständig, sich gemäß der gesetzlichen Erbfolge um die Wohnungsauflösung zu kümmern. Liegt ein Todesfall noch nicht vor, muss eine entsprechende Vollmacht eingefordert werden, damit die Wohnungsauflösung professionell von einer Firma wie uns durchgeführt werden kann.
Schließlich soll erreicht werden, dass sich auch die betroffene Person mit der Situation und Wohnungsauflösung arrangieren kann und nicht über den Kopf hinweg entschieden wird. Nach einem Todesfall und noch vor der Wohnungsauflösung stellt sich natürlich immer auf die Frage, soll das Erbe angetreten oder ausgeschlagen werden.
Die Auftraggeber in Sachen Wohnungsauflösung sind verpflichtet, vor der Wohnungsauflösung die Räumlichkeiten noch bestehenden Verträgen abzusuchen und sich bezüglich der Versicherungen des ehemaligen Bewohners zu erkundigen
Gibt es mehrere Erben, muss darüber hinaus auch der Hausrat auf seinen Wert geschätzt und vor der Räumung gerecht aufgeteilt werden. Lebt der ehemalige Bewohner noch, darf die Wohnungsauflösung nicht einfach in Auftrag gegeben und sämtliche Hausrat entsorgt werden. Nur der Wohnungsinhaber oder dessen gesetzlicher Betreuer dürfen eine Wohnungsauflösung zu Lebzeiten in Auftrag geben.
Wird eine Wohnungsauflösung professionell in Auftrag gegeben, geht man juristisch davon aus, dass das Erbe angetreten wurde.
Wohnungsauflösung in 3 Schritten – beauftragen Sie Entvita
Sie möchten Ihre Wohnung fachgerecht entrümpeln lassen und brauchen hier für eine professionelle Firma an Ihrer Seite? Dann kontaktieren Sie doch gerne uns, wir nehmen uns Zeit, Sie bei diesem großen Projekt zu unterstützen. Beachten Sie hierzu einfach die folgenden drei Schritte, bis wir die Wohnungsentrümpelung bei Ihnen vornehmen.
1. Kontakt aufnehmen: Rufen Sie uns an oder sind sie uns eine Nachricht und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns. Diese bieten wir Ihnen kostenfrei an, um den Arbeitsaufwand einschätzen zu können.
2. Angebot erhalten & prüfen: Nachdem wir ihre Immobilie besichtigt haben, kalkulieren wir die Kosten unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot, welches wir Ihren Anforderungen anpassen.
3. Räumung der Wohnung: Haben Sie das Angebot akzeptiert, kann es nach kurzer Zeit schon losgehen. Nun wird die Wohnung geräumt und die Immobilie anschließend besenrein an Sie zurück übergeben. Sie möchten einen Termin abstimmen? Dann rufen Sie uns am besten direkt an!