Stand: 13. März 2025
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Entvita GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen wie Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen, Firmenauflösungen und damit verbundenen Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Beauftragung der Dienstleistungen berechtigt ist und alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat.
3. Leistungsbeschreibung
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen fachgerecht, sorgfältig und termingerecht auszuführen und das Objekt besenrein zu übergeben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und beinhalten alle erforderlichen Entsorgungskosten.
Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Abnahme der Leistung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Eigentumsübergang
Mit Beginn der Arbeiten gehen alle im Objekt befindlichen Gegenstände, die zur Entrümpelung bestimmt sind, in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verfügung über diese Gegenstände berechtigt ist und keine Rechte Dritter bestehen.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Informationen oder Anweisungen verursacht wurden.
7. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Begehung des Objekts durch beide Parteien. Eventuelle Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und werden vom Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen.
8. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Erfolgt die Kündigung später als fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, 30% der vereinbarten Vergütung als Aufwandsentschädigung zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.