Firmenauflösung in NRW
Gewerberäume professionell räumen zum Festpreis
Geschäftsaufgabe, Insolvenz oder Standortwechsel: Wenn Gewerberäume geräumt werden müssen, zählt Zuverlässigkeit. Entvita räumt Büros, Praxen, Lagerhallen und Gastronomiebetriebe in ganz NRW. DSGVO-konform, termingerecht und zu einem verbindlichen Festpreis.
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5.0 Ø auf Google
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Was ist eine Firmenauflösung?
Eine Firmenauflösung im Sinne einer Gewerberäumung bezeichnet die vollständige Räumung von Geschäftsräumen, Büros, Lagern, Werkstätten oder Produktionsstätten. Sämtliches Inventar – von Büromöbeln und IT-Equipment über Akten und Lagerbestände bis hin zu Maschinen und Spezialeinrichtung – wird gesichtet, bewertet, abtransportiert und fachgerecht entsorgt oder weiterverwertet.
Im Unterschied zu einer privaten Haushaltsauflösung gelten bei einer Firmenauflösung besondere Anforderungen: Geschäftsunterlagen müssen DSGVO-konform vernichtet werden, Gefahrstoffe erfordern spezielle Entsorgungswege, gewerbliches Inventar muss sachgerecht demontiert werden und die Räumung muss häufig außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende stattfinden, um den laufenden Betrieb nicht zu stören.
Typische Anlässe für eine Firmenauflösung
Die häufigsten Gründe für eine professionelle Firmenauflösung sind eine Betriebsaufgabe oder Geschäftsschließung, eine Insolvenz oder ein Insolvenzverfahren, ein Standortwechsel oder eine Standortverkleinerung, eine Betriebsverlagerung ins Ausland, die Übernahme durch ein anderes Unternehmen, der Ruhestand des Inhabers oder die Zusammenlegung von Standorten. In all diesen Situationen müssen Gewerberäume innerhalb einer definierten Frist vollständig geräumt und an den Vermieter oder Eigentümer übergeben werden.
Firmenauflösung vs. Büroauflösung vs. Betriebsauflösung
Diese Begriffe werden häufig synonym verwendet. Eine Firmenauflösung umfasst die komplette Räumung aller Geschäftsräume eines Unternehmens. Eine Büroauflösung bezieht sich speziell auf die Räumung von Büro- und Verwaltungsflächen. Eine Betriebsauflösung schließt auch die rechtliche Abwicklung des Unternehmens mit ein (Gewerbeabmeldung, Handelsregisterlöschung). Entvita übernimmt den physischen Teil: die komplette Räumung, Entsorgung und besenreine Übergabe der Gewerberäume. Neben der Firmenauflösung bieten wir auch Entrümpelung, Wohnungsauflösung und Messie-Entrümpelung in ganz NRW an.
Professionelle Firmenauflösung in NRW – So arbeitet Entvita
Jede Firmenauflösung beginnt mit einem kostenlosen Ortstermin. Wir besichtigen die Gewerberäume, dokumentieren Inventar und Raumflächen und besprechen Ihre Anforderungen: Welche Fristen müssen eingehalten werden? Gibt es Gefahrstoffe oder sensible Daten? Welches Inventar hat noch Verkaufswert? Muss die Räumung außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden?
Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot, das alle Leistungen transparent auflistet. Der genannte Preis ist verbindlich – ohne Nachberechnungen. Aus unserer Erfahrung mit über 500 Gewerbeprojekten in NRW wissen wir, dass Transparenz und Planbarkeit gerade bei Firmenauflösungen entscheidend sind, weil Budgets oft bereits eng kalkuliert sind.
Am vereinbarten Termin führt unser Team die Firmenauflösung durch: Büromöbel demontieren, IT-Equipment sichern, Akten DSGVO-konform vernichten, Lagerbestände abtransportieren und die Gewerberäume besenrein übergeben. Bei Bedarf arbeiten wir im Schichtbetrieb oder am Wochenende, um Ihre Fristen einzuhalten.
Festpreisgarantie für Gewerbekunden
Gerade bei Firmenauflösungen ist Kostensicherheit entscheidend – sei es für den Geschäftsführer, der das Budget verantwortet, oder für den Insolvenzverwalter, der der Gläubigerversammlung Rechenschaft ablegt. Unser Festpreisangebot ist verbindlich. Es gibt keine Nachberechnungen für zusätzlichen Aufwand, Anfahrt oder Entsorgung. Unsere Kunden auf Google bewerten uns mit 5,0 Sternen – unter anderem wegen dieser Transparenz.
Faire Wertanrechnung für gewerbliches Inventar
In vielen Gewerberäumen steckt erheblicher Restwert: funktionstüchtige Büromöbel, IT-Equipment, Maschinen, Werkzeuge, Gastronomieeinrichtung, Ladeneinrichtung oder Lagerbestände. Wir bewerten das Inventar bei der Besichtigung fair und verrechnen den Betrag direkt mit dem Festpreis. Bei einer kürzlich durchgeführten Firmenauflösung eines Bürogebäudes in Essen mit 40 Arbeitsplätzen lag die Wertanrechnung bei über 3.500 Euro.
Ablauf einer Firmenauflösung – In 3 Schritten zum leeren Gewerbeobjekt
Der Ablauf einer Firmenauflösung bei Entvita ist klar strukturiert und auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten:
Schritt 1: Kostenlose Besichtigung und Bestandsaufnahme
Wir besichtigen Ihre Gewerberäume, dokumentieren das gesamte Inventar, erfassen Gefahrstoffe und sensible Unterlagen und besprechen Zeitrahmen und besondere Anforderungen. Bei größeren Objekten erstellen wir einen detaillierten Räumungsplan mit Zeitachse.
Schritt 2: Schriftliches Festpreisangebot mit Wertanrechnung
Sie erhalten ein detailliertes Angebot: komplette Räumung, Demontage, DSGVO-konforme Aktenvernichtung, Entsorgung und besenreine Übergabe. Verwertbares Inventar wird aufgelistet und mit dem Preis verrechnet. Das Angebot ist unverbindlich und zeitlich befristet – Sie entscheiden in Ruhe.
Schritt 3: Termingerechte Firmenauflösung und besenreine Übergabe
Unser Team räumt die Gewerberäume zum vereinbarten Termin. Büromöbel, IT-Equipment und Einrichtung werden demontiert und abtransportiert. Akten werden vor Ort oder in unserer zertifizierten Anlage DSGVO-konform vernichtet. Gefahrstoffe werden über zugelassene Entsorgungswege beseitigt. Am Ende übergeben wir die Räumlichkeiten besenrein. Bezahlt wird erst nach der Abnahme.
Firmenauflösung anfragen – Kostenlos und unverbindlich.
Sie benötigen eine professionelle Firmenauflösung in NRW? Seit über 15 Jahren räumt Entvita Gewerberäume aller Art – mit Festpreisgarantie, DSGVO-konformer Aktenvernichtung und fairer Wertanrechnung. Über 500 abgeschlossene Gewerbeprojekte in ganz Nordrhein-Westfalen sprechen für sich.
Was kostet eine Firmenauflösung? – Preise und Kostenfaktoren
Die Kosten einer Firmenauflösung variieren stärker als bei privaten Räumungen, weil Gewerberäume sich in Größe, Ausstattung und Anforderungen erheblich unterscheiden. Aus unserer Erfahrung mit hunderten Gewerbeprojekten in NRW haben wir folgende Richtwerte zusammengestellt:
Richtwerte für Firmenauflösungskosten
| Objekt | Richtpreis | Dauer |
|---|---|---|
| Kleines Büro (1–3 Räume) | 500 – 1.500 € | 3 – 6 Stunden |
| Büroetage (10–20 Arbeitsplätze) | 1.500 – 4.000 € | 1 – 2 Tage |
| Großes Bürogebäude (20+ Arbeitsplätze) | 3.000 – 10.000 € | 2 – 5 Tage |
| Arzt-/Zahnarztpraxis | 1.500 – 5.000 € | 1 – 3 Tage |
| Gaststätte / Restaurant | 2.000 – 6.000 € | 1 – 3 Tage |
| Einzelhandelsgeschäft | 1.000 – 4.000 € | 1 – 2 Tage |
| Lager / Werkstatt | 1.500 – 8.000 € | 1 – 4 Tage |
| Produktionshalle | nach Aufwand | nach Vereinbarung |
Wichtig: Diese Richtwerte dienen der Orientierung. Den verbindlichen Preis ermitteln wir bei der kostenlosen Besichtigung. Die Wertanrechnung für verwertbares Inventar kann die Kosten erheblich senken.
Kostenfaktoren bei der Firmenauflösung
- Fläche und Raumanzahl: Je größer die Gewerbefläche, desto mehr Personal und Fahrzeuge werden benötigt.
- Art des Inventars: Schwere Maschinen, Tresore oder Spezialeinrichtung erfordern Fachpersonal und Equipment.
- Aktenvernichtung: Die DSGVO-konforme Vernichtung großer Aktenmengen wird separat kalkuliert.
- Gefahrstoffe: Chemikalien, Öle, Laborabfälle oder Asbest verursachen höhere Entsorgungskosten.
- Erreichbarkeit: Stockwerk, Aufzüge, Anlieferzonen und Zugangszeiten beeinflussen den Aufwand.
- Zeitfenster: Räumungen außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende erfordern zusätzliche Planung.
- Verwertbares Inventar: Büromöbel, IT-Equipment, Maschinen und Einrichtung reduzieren Ihre Kosten durch Wertanrechnung.
Was im Festpreis der Firmenauflösung enthalten ist
- Kostenlose Besichtigung und Bestandsaufnahme
- Komplette Räumung aller Gewerberäume
- Demontage von Büromöbeln, Einbauten, Trennwänden und Einrichtung
- DSGVO-konforme Aktenvernichtung mit Vernichtungszertifikat
- Fachgerechte Entsorgung und Recycling nach KrWG
- Faire Wertanrechnung für verwertbares Inventar
- Besenreine Übergabe zum vereinbarten Termin
- Anfahrt, Personal, Fahrzeuge und Equipment
- Versicherungsschutz während aller Arbeiten
DSGVO-konforme Aktenvernichtung bei der Firmenauflösung
Bei jeder Firmenauflösung fallen Geschäftsunterlagen an, die personenbezogene Daten enthalten: Personalakten, Kundenkarteien, Verträge, Rechnungen, Patientenunterlagen, Korrespondenz und digitale Datenträger. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Unternehmen verpflichtet, diese Daten sicher und unwiderruflich zu vernichten.
So vernichtet Entvita Ihre Akten DSGVO-konform
Entvita bietet die DSGVO-konforme Aktenvernichtung als festen Bestandteil jeder Firmenauflösung an. Je nach Menge und Sicherheitsstufe vernichten wir die Unterlagen entweder vor Ort mit einem mobilen Aktenvernichter oder in unserer zertifizierten Anlage. Die Vernichtung erfolgt nach DIN 66399 in der vereinbarten Sicherheitsstufe. Im Anschluss erhalten Sie ein schriftliches Vernichtungszertifikat als Nachweis gegenüber der Datenschutzbehörde.
Welche Unterlagen müssen vernichtet werden?
- Personalakten, Gehaltsabrechnungen, Bewerbungsunterlagen
- Kundenkarteien, Verträge, Korrespondenz mit Personenbezug
- Patientenakten (Arzt- und Zahnarztpraxen)
- Mandantenakten (Anwaltskanzleien, Steuerberater)
- Festplatten, USB-Sticks, CDs, DVDs und andere Datenträger
- Geschäftsunterlagen mit sensiblen Unternehmensdaten
Firmenauflösung nach Branche – Unsere Erfahrung aus über 500 Projekten
Jede Branche hat eigene Anforderungen an die Firmenauflösung. Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Besonderheiten und passen unseren Service entsprechend an:
Büros und Verwaltungsgebäude
Die Büroauflösung ist unser häufigstes Gewerbeprojekt. Wir demontieren Schreibtische, Bürostühle, Regalsysteme, Trennwände und Empfangstheken. IT-Equipment wie Server, PCs, Drucker und Monitore wird fachgerecht entsorgt oder wiederverwertet. Akten werden DSGVO-konform vernichtet. Teeküchen und Sozialräume werden mitgeräumt. Bei Großprojekten mit mehreren Etagen arbeiten wir nach einem detaillierten Zeitplan, der den laufenden Betrieb in anderen Gebäudeteilen nicht stört.
Arzt- und Zahnarztpraxen
Die Auflösung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis erfordert besondere Sorgfalt. Patientenakten unterliegen strengen Datenschutzvorschriften und der ärztlichen Schweigepflicht. Medizinische Geräte, Behandlungsstühle und Labortechnik müssen fachgerecht demontiert werden. Medikamente und medizinische Abfälle erfordern spezielle Entsorgungswege. Wir arbeiten diskret und koordinieren uns auf Wunsch mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Gastronomie und Hotellerie
Restaurants, Cafés, Bars und Hotels verfügen über spezielle Einrichtung: Großküchen, Kühlräume, Zapfanlagen, Gastromöbel, Geschirr und Besteck. Vieles davon hat erheblichen Wiederverkaufswert. Wir bewerten die Gastronomieeinrichtung fair und verrechnen den Wert mit dem Festpreis. Fettabscheider und Küchenabfälle werden fachgerecht entsorgt.
Einzelhandel und Ladengeschäfte
Bei der Auflösung eines Einzelhandelsgeschäfts räumen wir Ladeneinrichtung, Regalsysteme, Kassen, Schaufensterdeko und Restbestände. Auf Wunsch organisieren wir vorab einen Abverkauf oder die Weitergabe der Ware an Restpostenhändler, um den Erlös mit den Räumungskosten zu verrechnen.
Lager, Werkstätten und Produktionsstätten
Lager und Werkstätten erfordern schweres Gerät für die Räumung: Gabelstapler, Kräne oder Spezialfahrzeuge. Maschinen müssen demontiert und fachgerecht abtransportiert werden. Gefahrstoffe wie Öle, Lösungsmittel oder Chemikalien werden über zertifizierte Entsorgungswege beseitigt. Bei großen Objekten erstellen wir einen mehrstufigen Räumungsplan.
Firmenauflösung bei Insolvenz – Partner für Insolvenzverwalter
Bei einer Insolvenz steht der Insolvenzverwalter vor der Aufgabe, die Geschäftsräume zeitnah zu räumen und verwertbare Vermögenswerte zu sichern. Entvita arbeitet regelmäßig mit Insolvenzverwaltern zusammen und kennt die besonderen Anforderungen dieser Situation.
Was wir für Insolvenzverwalter leisten
Wir erstellen detaillierte Inventarlisten für die Insolvenzmasse, bewerten verwertbare Gegenstände fair und transparent, räumen die Geschäftsräume fristgerecht und übergeben sie besenrein an den Vermieter. Die Aktenvernichtung erfolgt DSGVO-konform mit Vernichtungszertifikat. Auf Wunsch koordinieren wir uns mit Gerichtsvollziehern, Vermietern und Gläubigervertretern.
Kurzfristige Termine und flexible Abwicklung
Bei Insolvenzen ist Zeit häufig der kritischste Faktor. Mietverträge laufen weiter, Gläubiger drängen auf Verwertung und Gerichte setzen Fristen. Entvita führt Firmenauflösungen auch kurzfristig durch – bei Bedarf innerhalb weniger Tage nach der Besichtigung. Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar für die Gläubigerversammlung.
Rechtliche Grundlagen bei einer Firmenauflösung
Eine Firmenauflösung berührt verschiedene Rechtsgebiete. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Gewerbemietvertrag und Räumungsfristen
Der Gewerbemietvertrag regelt, in welchem Zustand die Räume zurückgegeben werden müssen. Anders als im Wohnmietrecht gibt es bei Gewerberäumen keine gesetzlichen Schutzvorschriften für den Mieter – die vertraglichen Vereinbarungen gelten uneingeschränkt. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig auf Rückbaupflichten, Räumungsfristen und den geforderten Übergabezustand. Entvita passt die Firmenauflösung an die vertraglichen Anforderungen an.
Gewerbeabmeldung und Handelsregister
Bei einer Betriebsaufgabe muss das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldet werden. GmbHs und andere Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich aus dem Handelsregister gelöscht werden. Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger sind zu informieren. Diese Schritte liegen außerhalb unserer Dienstleistung, aber wir koordinieren die physische Räumung so, dass sie terminlich zur rechtlichen Abwicklung passt.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Wenn eine Firmenauflösung mit der Entlassung von Mitarbeitern verbunden ist, gelten besondere Kündigungsfristen und -schutzregelungen. Ab 20 betroffenen Mitarbeitern besteht eine Massenentlassungsanzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit. Diese arbeitsrechtlichen Fragen sollten Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären.
Entsorgungsrecht und Umweltvorschriften
Bei der Entsorgung von Gewerbemüll gelten strenge Vorschriften. Elektronikschrott fällt unter das ElektroG, Gefahrstoffe unter die Gefahrstoffverordnung, Sondermüll erfordert zertifizierte Entsorgungswege. Entvita ist als Entsorgungsfachbetrieb nach §53 KrWG zertifiziert und garantiert die gesetzeskonforme Entsorgung aller Materialien aus der Firmenauflösung.
Firmenauflösung steuerlich absetzen
Die Kosten einer Firmenauflösung sind in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar:
Betriebsausgaben bei der Betriebsaufgabe
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe entstehen – einschließlich der Firmenauflösung, Aktenvernichtung und Entsorgung – sind als Betriebsausgaben absetzbar und mindern den steuerlichen Aufgabegewinn. Dies gilt für Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gleichermaßen.
Vorsteuerabzug
Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen können Sie die in unserer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Entvita stellt ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus.
Checkliste für Ihre Firmenauflösung
Eine strukturierte Vorbereitung spart Zeit und vermeidet Fehler. Diese Checkliste hat sich aus unserer Erfahrung mit hunderten Firmenprojekten bewährt:
Vor der Firmenauflösung
- Gewerbemietvertrag prüfen: Kündigungsfristen, Rückbaupflichten, Übergabezustand
- Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt einleiten
- Handelsregisterlöschung veranlassen (bei Kapitalgesellschaften)
- Mitarbeiter informieren und Kündigungsfristen einhalten
- Massenentlassungsanzeige bei Agentur für Arbeit (ab 20 Mitarbeitern)
- Gesetzliche Aufbewahrungsfristen prüfen (§ 257 HGB, § 147 AO)
- Aufbewahrungspflichtige Unterlagen archivieren oder digitalisieren
- IT-Daten sichern und Backups erstellen
- Verwertbares Inventar identifizieren (Möbel, Maschinen, IT, Ware)
- Professionelle Firmenauflösung anfragen: 2–3 Angebote einholen
Am Tag der Firmenauflösung
- Zugang sicherstellen (Schlüssel, Zugangscodes, Alarmanlage deaktivieren)
- Ansprechpartner vor Ort benennen
- Letzte vertrauliche Unterlagen sichern
- Zählerstände dokumentieren (Strom, Gas, Wasser)
Nach der Firmenauflösung
- Besenreine Übergabe mit Vermieter durchführen und Protokoll erstellen
- Kaution bzw. Mietkaution zurückfordern
- Versicherungen kündigen (Betriebshaftpflicht, Inventar, Gebäude)
- Versorger abmelden (Strom, Gas, Wasser, Internet, Telefon)
- IHK, Berufsgenossenschaft, Finanzamt informieren
- Vernichtungszertifikat für Datenschutzdokumentation aufbewahren
- Rechnung der Firmenauflösung für Steuerberater aufbewahren
Firmenauflösung in NRW – Unsere Einsatzgebiete
Entvita führt Firmenauflösungen in ganz Nordrhein-Westfalen durch. Unsere Teams kennen die lokalen Gegebenheiten und arbeiten auch kurzfristig. Klicken Sie auf Ihre Stadt:
Ihr Standort ist nicht aufgelistet? Kein Problem – Entvita führt Firmenauflösungen in ganz NRW durch. 0800 600 2030 oder Kontaktformular.
Das sagen unsere Kunden
4,9 von 5 Sternen aus über 271 Google Bewertungen.
Häufige Fragen zur Firmenauflösung
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ablauf, Kosten und Leistungen.
Eine Firmenauflösung bezeichnet die vollständige Räumung von Geschäftsräumen: Büros, Lager, Werkstätten, Praxen oder Produktionsstätten. Das gesamte Inventar wird gesichtet, bewertet, abtransportiert und fachgerecht entsorgt. Am Ende werden die Gewerberäume besenrein übergeben.
Die Kosten variieren je nach Größe der Gewerbefläche, Art des Inventars und Zusatzleistungen wie DSGVO-konformer Aktenvernichtung. Ein kleines Büro mit 1–3 Räumen kostet erfahrungsgemäß zwischen 500 und 1.500 Euro, größere Bürogebäude zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Den genauen Preis ermitteln wir bei der kostenlosen Besichtigung.
Ja. Wir vernichten Geschäftsunterlagen nach DIN 66399 in der vereinbarten Sicherheitsstufe – entweder vor Ort mit einem mobilen Schredder oder in unserer zertifizierten Anlage. Sie erhalten ein schriftliches Vernichtungszertifikat als Nachweis.
Entvita führt Firmenauflösungen häufig innerhalb weniger Tage nach der Besichtigung durch. Bei Insolvenzfällen oder dringenden Mietfristen sind auch kurzfristige Termine möglich. Bei Bedarf arbeiten wir im Schichtbetrieb oder am Wochenende.
Ja. Wir bieten flexible Arbeitszeiten an, damit Ihr laufender Betrieb nicht gestört wird. Räumungen am Wochenende, in den Abendstunden oder nachts sind nach Absprache möglich.
Verwertbare Büromöbel, IT-Equipment, Maschinen, Gastronomieeinrichtung und andere Gegenstände bewerten wir fair und verrechnen den Betrag mit dem Festpreis (Wertanrechnung). Hochwertige Einzelstücke können auf Wunsch auch direkt an den Eigentümer zurückgegeben oder separat verkauft werden.
Ja. Wir arbeiten regelmäßig mit Insolvenzverwaltern zusammen. Wir erstellen Inventarlisten für die Insolvenzmasse, bewerten verwertbare Gegenstände und räumen die Geschäftsräume fristgerecht. Die Abrechnung ist transparent und für die Gläubigerversammlung nachvollziehbar.
Wir betreuen alle Branchen: Büros und Verwaltungsgebäude, Arzt- und Zahnarztpraxen, Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel und Ladengeschäfte, Lager und Werkstätten sowie Produktionsstätten. Für jede Branche passen wir den Ablauf an die spezifischen Anforderungen an.
Ja. Die Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar und mindern den steuerlichen Aufgabegewinn. Die Umsatzsteuer aus unserer Rechnung können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Vorsteuer geltend machen.
Handelsrechtlich und steuerrechtlich relevante Unterlagen müssen 6 bzw. 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 257 HGB, § 147 AO). Vernichten Sie nur Unterlagen, deren Frist abgelaufen ist. Wir beraten Sie gerne, welche Unterlagen archiviert und welche vernichtet werden können.
Ja. Wir demontieren Trennwände, abgehängte Decken, Einbauküchen, Serverräume, Theken, Regalsysteme und andere gewerbliche Einbauten. Rückbaupflichten aus dem Mietvertrag setzen wir fachgerecht um.
Gefahrstoffe wie Chemikalien, Öle, Lösungsmittel, Laborabfälle oder asbesthaltige Materialien werden über zertifizierte Entsorgungswege fachgerecht beseitigt. Entvita ist als Entsorgungsfachbetrieb nach §53 KrWG zertifiziert.
Nein. Sie können uns den Zugang übergeben und erhalten die besenrein geräumten Geschäftsräume zurück. Bei größeren Projekten empfehlen wir einen Ansprechpartner vor Ort für Rückfragen.
Ja. Auf Wunsch erstellen wir detaillierte Inventarlisten mit Bewertung. Diese können für die Insolvenzmasse, die Steuererklärung oder die Versicherung verwendet werden.
IT-Equipment wird fachgerecht entsorgt oder weiterverwertet. Festplatten, SSDs, USB-Sticks und andere Datenträger werden auf Wunsch physisch zerstört. Sie erhalten ein Vernichtungszertifikat. Alternativ können Datenträger formatiert und an soziale Einrichtungen gespendet werden.
Ja. Wir demontieren und transportieren Maschinen und Produktionsanlagen ab. Bei besonders schweren oder komplexen Maschinen arbeiten wir mit spezialisierten Partnern zusammen.
Entvita führt Firmenauflösungen in ganz NRW durch – von Essen, Dortmund, Bochum und Duisburg über Düsseldorf, Köln und Bonn bis nach Münster, Bielefeld und Siegen.
Achten Sie auf: kostenlose Besichtigung, schriftliches Festpreisangebot, Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, Betriebshaftpflichtversicherung, DSGVO-konforme Aktenvernichtung mit Zertifikat, nachweisbare Kundenbewertungen und Erfahrung mit Gewerbeprojekten.
Ja. Neben der kompletten Firmenauflösung bieten wir auch Teilräumungen an – etwa die Räumung einzelner Büroetagen, des Lagers oder der Archivräume. Sie erhalten auch für Teilräumungen ein kostenloses Festpreisangebot.
Versteigerungsplattformen wie surplex, ivg oder proventura konzentrieren sich auf den Verkauf des Inventars. Entvita übernimmt die komplette Firmenauflösung: Räumung, Entsorgung, Aktenvernichtung und besenreine Übergabe – alles aus einer Hand zum Festpreis. Verwertbare Gegenstände rechnen wir über unsere Wertanrechnung direkt mit dem Preis ab.
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